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aktualisiert am 27.01.2010
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Presse / Fachwissen - RAL-Artikel

 

RAL

zur Gütesicherung von Abbrucharbeiten bedingt vergleichbaren Wettbewerb der Anbieter und damit Nutzen für den Bauherren. Unsachgemäß ausgeführte Abbrucharbeiten, bedingt z. B. durch  mangelnde Erfahrung und Schulung oder unzureichende Geräteausstattung, bringen oft erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich. Durch die Anerkennung des neuen RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. wurden nunmehr hierfür genau definierte Güte- und Prüfbestimmungen geschaffen. Sie dienen ab sofort öffentlichen und privaten Auftraggebern als zuverlässige Orientierung bei der Ausschreibung von Abbrucharbeiten. Bedingt durch technischen Fortschritt und strengere gesetzliche Bestimmungen zum Umwelt- und Arbeitsschutz muss sich das technisch hoch entwickelte Abbruchgewerbe von heute neuen Anforderungen an Vorbereitung und Ausführung von Abbrucharbeiten stellen. Das neu anerkannte RAL-Gütezeichen mit seinen Güte- und Prüfbestimmungen bietet detaillierte Vorgaben für die Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten, die Betriebseinrichtungen und Geräte, sowie die personellen Anforderungen der angeschlossenen Abbruchunternehmen. Sie gelten sowohl für den Abbruch von kompletten Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelnen Bauelemente aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder sonstigen Baustoffen. Eine Mengenbilanz über alle anfallenden Abfälle ist zu führen. Laut Pressemitteilung des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. vom 28. September 2004 werden „die Abbrucharbeiten ... in fünf einzelne Stufen gegliedert, wobei sich das Anforderungsprofil für die einzelnen Stufen aus einer Zuordnungstabelle ergibt. Maßgeblich für die Einstufung ist die Höhe des abzubrechenden Gebäudes und dessen Abstand zu anderen Gebäuden oder baulichen Anlagen bzw. ob es sich um einen Teilabbruch handelt oder um Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen.“ „Führen dürfen das neue RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. nur solche Betriebe, die die Güte- und Prüfbestimmungen für Abbrucharbeiten durchgehend erfüllen, sich einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung unterziehen und denen das RAL-Gütezeichen verliehen wurde.“ (ebenda)
Weitere Informationen sind zu beziehen über:
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Siegburger Straße 39,
53757 Sankt Augustin,
Tel.: 0 22 41 / 16 05-0, Fax: 0 22 41 / 16 05-11,
E-Mail: RAL-Institut@RAL.de,
Internet: http://www.ral.de
oder über den Deutschen Abbruchverband E.V,
www.deutscher-abbruchverband.de  

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